AGB
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels Mirage, betrieben durch die Nova Estate Operations GmbH, Elisabeth-Selbert-Strasse 19B, 40764 Langenfeld (nachfolgend „Hotel").
(2) Abweichende Bedingungen des Gastes finden keine Anwendung, es sei denn, das Hotel hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsabschluss
(1) Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch das Hotel zustande. Bei Online-Buchungen erfolgt die Annahme durch die Buchungsbestätigung des Hotels in Textform (z. B. per E-Mail).
(2) Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner.
(3) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform.
§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung
(1) Das Hotel ist verpflichtet, die gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Gast ist verpflichtet, die vereinbarten Preise zu zahlen.
(2) Die angegebenen Preise verstehen sich in Euro inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Etwaige örtliche Abgaben (z. B. Beherbergungssteuer), die vom Gast zu tragen sind, werden gesondert ausgewiesen.
(3) Zusatzleistungen (z. B. Frühstück, Parkplatz, später Check-out, Flughafentransfer, Spa-Zugang) werden gemäß der bei der Buchung angezeigten Preise berechnet.
(4) Die Zahlung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, spätestens bei Abreise. Das Hotel akzeptiert die bei der Buchung angegebenen Zahlungsmittel. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
(5) Der Gast kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Forderungen des Hotels aufrechnen.
§ 4 An- und Abreise
(1) Gebuchte Zimmer stehen dem Gast am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
(2) Am Abreisetag sind die Zimmer bis spätestens 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Ein späterer Check-out (bis 14:00 Uhr) ist nach Verfügbarkeit gegen das bei der Buchung ausgewiesene Entgelt möglich. Danach kann das Hotel für die zusätzliche Nutzung des Zimmers 50 % des vollen Logispreises in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90 %.
(3) Sofern nicht eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das Hotel das Recht vor, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast daraus Ansprüche herleiten kann.
§ 5 Rücktritt des Gastes, Stornierung, Nichtanreise
(1) Ein kostenfreier Rücktritt des Gastes ist bis 7 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag möglich, sofern bei der Buchung nichts anderes vereinbart wurde (z. B. nicht stornierbare Sondertarife).
(2) Bei späterem Rücktritt oder Nichtanreise (No-Show) ist das Hotel berechtigt, den vereinbarten Logispreis abzüglich ersparter Aufwendungen zu verlangen. Die ersparten Aufwendungen werden pauschaliert: Der Gast schuldet 90 % des Logispreises bei Übernachtung ohne Frühstück, 80 % bei Übernachtung mit Frühstück. Nicht in Anspruch genommene Zusatzleistungen werden nicht berechnet.
(3) Dem Gast bleibt der Nachweis unbenommen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Das Hotel wird nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig vergeben und die daraus erzielten Erlöse anrechnen.
(4) Die Stornierung bedarf der Textform.
§ 6 Rücktritt des Hotels
(1) Das Hotel ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht geleistet wird, höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen oder Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht wurden.
(2) Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
§ 7 Haftung des Hotels
(1) Das Hotel haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Im Übrigen haftet das Hotel nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung bzw. auf der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen; in letzterem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(2) Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff. BGB, d. h. bis zum Hundertfachen des Beherbergungspreises, höchstens jedoch 3.500 €; für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten beträgt die Haftung höchstens 800 €. Die Nutzung des Hotelsafes wird empfohlen.
(3) Weckaufträge, Nachrichten und Postsendungen werden mit größter Sorgfalt behandelt; eine Haftung besteht insoweit nur nach Maßgabe des Absatzes 1.
§ 8 Haftung des Gastes
Der Gast haftet für alle von ihm oder seinen Begleitpersonen schuldhaft verursachten Schäden an Gebäude und Inventar nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 9 Meldepflicht
Der Gast ist verpflichtet, am Anreisetag den gesetzlich vorgeschriebenen Meldeschein nach §§ 29, 30 Bundesmeldegesetz vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen und zu unterschreiben. Ausländische Gäste haben hierbei ein gültiges Identitätsdokument vorzulegen.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(2) Ist der Gast Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Hotels. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(4) Hinweis gemäß § 36 VSBG: Das Hotel ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Stand: Juli 2026 · Nova Estate Operations GmbH